Listerien in Minibrie: Coop und Migros betroffen – vier Käsesorten zurückgerufen

(Schweiz). In den Minibrie Marroni, Knoblauch, Steinpilz und Chili von Eberle Spezialitäten AG, verkauft bei Coop und Migros Ostschweiz, wurden Listerien nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Eberle Spezialitäten AG hat die Produkte umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.

Betroffen sind vier Minibrie-Sorten mit bestimmten Verbrauchsdaten und Chargennummern. Die Produkte wurden bei Coop beziehungsweise Migros Ostschweiz verkauft.

Polizei.news informiert | Lebensmittelrückruf

Listerien in vier Minibrie-Sorten: Diese Produkte sind betroffen

1. Minibrie Marroni: Verbrauchsdatum 25.11.2026, Charge 146434, verkauft bei Coop.

2. Minibrie Knoblauch: Verbrauchsdatum 21.11.2026, Charge 146655, verkauft bei Migros Ostschweiz.

3. Minibrie Steinpilz: Verbrauchsdatum 21.11.2026, Chargen 146817 und 146662, verkauft bei Migros Ostschweiz.

4. Minibrie Chili: Verbrauchsdatum 21.11.2026, Charge 146656, verkauft bei Migros Ostschweiz.

Wichtig: Das BLV empfiehlt ausdrücklich, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Eine Infektion mit dem Bakterium Listeria monocytogenes verläuft bei Personen mit intaktem Immunsystem meist mild oder sogar ohne Symptome. Bei Neugeborenen, Kleinkindern, älteren Personen, schwangeren Frauen und immungeschwächten Personen kann sich eine Reihe schwerer Symptome mit teilweise tödlichem Ausgang entwickeln. Bei schwangeren Frauen kann die Infektion zu einer Fehlgeburt führen oder das Kind kann mit einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung geboren werden.

Weitere Informationen: Bakterien (admin.ch)

Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Konsumentinnen und Konsumenten, die die Produkte verzehrt haben, wird empfohlen, bei Unsicherheiten einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.

Welches Produkt ist betroffen?

Minibrie Marroni, Knoblauch, Steinpilz und Chili von Eberle Spezialitäten AG

Minibrie Marroni mit Verbrauchsdatum 25.11.26, Charge Nr. 146434

Minibrie Knoblauch, Steinpilz und Chili mit Verbrauchsdatum 21.11.2026
Charge Nr. Knoblauch: 146655 / Charge Nr. Steinpilz: 146817 + 146662 / Charge Nr. Chili: 146656

Verkaufsstellen: Coop (Minibrie Marroni), Migros Ostschweiz (Minibrie Knoblauch, Steinpilz und Chili)

Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Bildquelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)


Polizei.news informiert | Schutz vor Listerien

Listerien im Käse: Drei Schritte, die Konsumenten jetzt schützen

Listerien sind Bakterien, die über verunreinigte Lebensmittel übertragen werden können. Besonders gefährdet sind Schwangere, ältere Menschen, Neugeborene und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei einem Produktrückruf ist deshalb schnelles und sorgfältiges Handeln wichtig.

1. Verpackung, Datum und Charge prüfen: Vergleichen Sie die Angaben auf Ihrem Minibrie mit den veröffentlichten Verbrauchsdaten und Chargennummern. Stimmen die Angaben überein, essen Sie das Produkt nicht. Das gilt auch dann, wenn der Käse normal aussieht und riecht.

2. Kreuzkontamination vermeiden: Wenn betroffener Käse bereits geöffnet wurde, reinigen Sie Messer, Schneidebretter, Teller und andere Gegenstände, die damit in Kontakt gekommen sind, sorgfältig. Waschen Sie anschliessend Ihre Hände.

3. Nach dem Verzehr auf Beschwerden achten: Wer ein betroffenes Produkt gegessen hat und unsicher ist, sollte gemäss BLV eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren. Besonders gefährdete Personen sollten den möglichen Verzehr ausdrücklich erwähnen. Bei schweren Beschwerden ist rasche medizinische Abklärung wichtig.

Gut zu wissen: Listerien können sich im Gegensatz zu vielen anderen Krankheitserregern auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Eine korrekte Kühlung ist wichtig, macht ein bereits zurückgerufenes Produkt aber nicht sicher.

Dass auch andere Lebensmittel von Listerien-Rückrufen betroffen sein können, zeigt der redaktionelle Beitrag „Listerien in geräucherten Forellenfilets: Lidl ruft Produkt zurück – Gesundheitsgefahr möglich“ auf Polizei.news.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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