Crans-Montana: Schweiz übernimmt Behandlungskosten von 1,5 Millionen Franken

(Schweiz). Unter Berücksichtigung des Ausmasses der tragischen Brandkatastrophe von Crans-Montana sowie der Unterstützung von Italien anlässlich dieser Katastrophe hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 beschlossen, dass die Schweiz ausnahmsweise auf die Rückerstattung der Behandlungskosten der in Italien versicherten Opfer verzichtet.

Nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 von Crans-Montana wurden zwölf in Italien versicherte Opfer in der Schweiz medizinisch behandelt, bevor sie in italienische Spitäler verlegt wurden.

Polizei.news | Schweiz | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Entscheid: Schweiz verzichtet auf Rückerstattung von Behandlungskosten.
  • Datum: Mittwoch, 4. November 2026.
  • Behörde: Schweizerischer Bundesrat.
  • Hintergrund: Brandkatastrophe von Crans-Montana am 1. Januar 2026.
  • Betrag: 1,5 Millionen Franken.
  • Betroffene: Zwölf in Italien versicherte Brandopfer, die zunächst in der Schweiz behandelt wurden.
  • Weitere Behandlung: Ein in der Schweiz versicherter Verletzter wurde in Italien behandelt.
  • Italienischer Vorschlag: Gegenseitiger Verzicht auf die Rückerstattung der Behandlungskosten.
  • Rechtsgrundlage: Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung.
  • Bundespräsident: Guy Parmelin informierte Italiens Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni.
  • Internationale Hilfe: Italien und weitere Nachbarländer unterstützten die Schweiz bei der Versorgung und Verlegung Verletzter.
  • Bedeutung: Zeichen der Anerkennung für die internationale Solidarität.

Ein Verletzter, der in der Schweiz versichert ist, wurde hingegen in Italien behandelt. Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) regelt die Einzelheiten der Kostenübernahme für Patientinnen und Patienten durch das schweizerische und das europäische Gesundheitssystem. Das Abkommen sieht vor, dass jedes Land grundsätzlich die Kosten für die in seinem Versicherungssystem versicherten Personen übernimmt, wenn diese in einem anderen Land behandelt wurden. Es lässt aber auch die Möglichkeit offen, dass Staaten von dieser Regelung abweichen können.

Die italienische Regierung hat vorgeschlagen, dass Italien und die Schweiz gegenseitig auf die Rückerstattung für die Behandlungskosten der im anderen Land versicherten Brandopfer verzichten. Bis zwischen den beiden Ländern eine Einigung erzielt wird, hat die Gemeinsame Einrichtung KVG – die die Behandlungskosten von Schweizer Versicherten in Europa bzw. von europäischen Versicherten in der Schweiz finanziert – den Antrag auf Rückerstattung beim italienischen Gesundheitsministerium vorläufig ausgesetzt.

Nach mehreren Diskussionen zwischen Italien und der Schweiz hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 nun beschlossen, ausnahmsweise auf die Rückerstattung dieser Behandlungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Franken zu verzichten. Aufgrund der ihm durch die Bundesverfassung übertragenen Befugnisse (Art. 184 Abs. 1 BV) hat der Bundesrat die Möglichkeit, im Bereich der Aussenpolitik einmalige Finanzhilfen ohne spezifische gesetzliche Grundlagen zu beschliessen. Bundespräsident Guy Parmelin hat die italienische Ministerratspräsidentin Giorgia Meloni dementsprechend informiert. Die Schweizer Regierung ist sich des unermesslichen Leids bewusst, das auf den Familien der Opfer und auf allen Betroffenen lastet, die ihr ganzes Leben lang unter den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen leiden werden.

Unmittelbar nach dem Brand erhielt die Schweiz im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union (UCPM) schnelle, unbürokratische und kostenlose Hilfe von Italien und mehreren Nachbarländern bei der Versorgung oder beim Transport von Verletzten ins Ausland. Für den Bundesrat entspricht der Entscheid, auf die Rückerstattung der Behandlungskosten zu verzichten, dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und setzt ein Zeichen der Anerkennung der Schweiz für die ihr entgegengebrachte Solidarität.

 

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat
Bildquelle: Dodo von den Bergen – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=181484439


Polizei.news | Brandkatastrophe von Crans-Montana

41 Todesopfer und 115 Verletzte: Die Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Folgen

In den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 ereignete sich im Walliser Ferienort Crans-Montana eine der schwersten Brandkatastrophen der jüngeren Schweizer Geschichte. Während zahlreiche Menschen in der Bar „Le Constellation“ den Jahreswechsel feierten, brach ein Feuer aus, das sich innerhalb kürzester Zeit ausbreitete. 41 Menschen verloren ihr Leben, 115 wurden verletzt, viele davon schwer. Unter den Opfern befanden sich zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene sowie Gäste aus verschiedenen europäischen Ländern. Die Tragödie löste landesweite Trauer, einen internationalen Rettungseinsatz und umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen aus.

1. Die Neujahrsnacht: Ein Feuer breitet sich rasend schnell aus

In der zweistöckigen Bar „Le Constellation“ hielten sich zahlreiche Gäste auf, als gegen 1.30 Uhr ein Feuer ausbrach. Nach den Ermittlungen der Walliser Behörden steht der Brandausbruch im Zusammenhang mit pyrotechnischen Fontänen, wie sie bei Feiern auf Flaschen verwendet werden. Ermittlungen und Medienrecherchen zufolge entzündeten Funken die Schaumstoffverkleidung der Decke. Die Flammen griffen innerhalb kürzester Zeit um sich. Es entwickelte sich ein sogenannter Flashover, bei dem sich brennbare Materialien in einem Raum nahezu gleichzeitig entzünden können. Dichter Rauch und extreme Hitze machten die Situation für die anwesenden Menschen lebensgefährlich.

2. Die Opfer: Viele junge Menschen verloren ihr Leben

Die Brandkatastrophe forderte zunächst 40 Todesopfer. Am 31. Januar 2026 starb ein weiterer Verletzter, ein 18-jähriger Schweizer, in einem Zürcher Spital. Damit erhöhte sich die Zahl der Todesopfer auf 41. Hinzu kamen 115 Verletzte, von denen viele schwerste Verbrennungen erlitten. Unter den Verstorbenen waren Jugendliche im Alter von 14, 15 und 16 Jahren. Die Opfer stammten aus der Schweiz und mehreren anderen Staaten, darunter Frankreich und Italien. Die Identifizierung der Toten und Verletzten stellte die Behörden vor grosse Herausforderungen. Spezialisten der Kantonspolizei Wallis, der Rechtsmedizin und der Katastrophenopfer-Identifizierung arbeiteten eng zusammen. Polizei.news dokumentierte die Identifizierung der zunächst 40 Todesopfer und die weiteren Entwicklungen.

3. Ein aussergewöhnlich grosser Rettungseinsatz

Unmittelbar nach dem ersten Alarm rückten Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste mit einem Grossaufgebot aus. Nach Angaben der Kantonspolizei Wallis standen unter anderem rund 70 Feuerwehrleute, etwa 150 Mitarbeitende der Sanitätsdienste, 42 Ambulanzen und 13 Helikopter im Einsatz. Verletzte wurden zunächst auf zahlreiche Schweizer Spitäler verteilt. Besonders schwere Verbrennungen erforderten eine hochspezialisierte medizinische Behandlung, unter anderem am Universitätsspital Zürich und am Universitätsspital Lausanne (CHUV). Die Versorgung der zahlreichen Schwerverletzten stellte das Schweizer Gesundheitswesen vor ausserordentliche Herausforderungen.

4. Internationale Hilfe: Verletzte in europäische Spezialkliniken verlegt

Weil die Behandlungskapazitäten für Menschen mit schwersten Verbrennungen in der Schweiz begrenzt waren, ersuchte die Schweiz über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus UCPM um internationale Unterstützung. Mehrere Staaten stellten medizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Verletzte wurden unter anderem nach Frankreich, Deutschland, Belgien und Italien verlegt. Eine zentrale Rolle spielte dabei die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega. Ihre Ambulanzjets und Rettungshelikopter transportierten schwer verletzte Patientinnen und Patienten in spezialisierte Kliniken. Polizei.news berichtete ausführlich über die anspruchsvollen Verlegungsflüge der Rega in den ersten Tagen nach der Katastrophe. Die internationale Zusammenarbeit ermöglichte eine rasche Verteilung der Verletzten auf geeignete Behandlungsplätze.

5. Ermittlungen zu Brandursache und möglichen Versäumnissen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis eröffnete eine Strafuntersuchung, um die genauen Umstände und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten zu klären. Gegen die Betreiber der Bar wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst aufgenommen. Im weiteren Verlauf wurden die Untersuchungen auf frühere und amtierende Verantwortliche der Gemeinde sowie Personen aus dem Sicherheitsbereich ausgeweitet. Im August 2026 wurde gemäss Berichten von RTS und SRF bereits gegen 16 Personen ermittelt.

Im Zentrum stehen insbesondere Fragen zur Brennbarkeit der verwendeten Materialien, zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften, zur Beschaffenheit der Fluchtwege und zu den behördlichen Sicherheitskontrollen. Bekannt wurde, dass vorgeschriebene Brandschutzkontrollen in der Bar über mehrere Jahre nicht durchgeführt worden waren. Auch Aspekte des Rettungseinsatzes wurden Gegenstand weiterer Abklärungen. Die strafrechtliche Beurteilung bleibt den zuständigen Justizbehörden vorbehalten. Für sämtliche beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

6. Nationale Trauer und internationale Anteilnahme

Am 9. Januar 2026 gedachte die Schweiz mit einem nationalen Trauertag der Opfer. Um 14 Uhr wurde landesweit zu einer Schweigeminute aufgerufen, während die Kirchenglocken läuteten. In Martigny fand eine offizielle Gedenkfeier mit Angehörigen, Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Behörden sowie internationalen Staatsgästen statt. Bundespräsident Guy Parmelin und weitere politische Verantwortliche bekundeten ihre Anteilnahme. Auch die Präsidenten Frankreichs und Italiens nahmen an der Gedenkfeier teil. In einem vom Bund eingerichteten Kondolenzbuch hinterliessen mehr als 23’000 Menschen aus aller Welt Botschaften des Mitgefühls und des Trostes.

7. Unterstützung für Opfer und Angehörige

Die Folgen der Brandkatastrophe reichen weit über die unmittelbare medizinische Versorgung hinaus. Schwerste Verbrennungen können zahlreiche Operationen, langwierige Rehabilitation und dauerhafte körperliche sowie psychische Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Auch die Angehörigen der Todesopfer und der Verletzten benötigen langfristige Unterstützung. Bund und Kantone verstärkten deshalb ihre Zusammenarbeit in der Opferhilfe.

Das Schweizer Parlament verabschiedete im März 2026 ein dringliches Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer. Vorgesehen wurde ein Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken pro Opfer. Zusätzlich setzte der Bund einen runden Tisch ein, um gemeinsam mit Betroffenen, Angehörigen und weiteren Beteiligten Lösungen für offene Entschädigungsfragen zu erarbeiten. Den Vorsitz übernahm der ehemalige Neuenburger Regierungsrat Laurent Kurth. Im Oktober 2026 wurden die Zusammensetzung des runden Tischs und weitere rechtliche Schritte zur Unterstützung der Betroffenen bekannt gegeben. Der Bund schuf zudem die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 20 Millionen Franken an Vergleichslösungen zu beteiligen; die entsprechende Gesetzesänderung unterlag noch dem fakultativen Referendum.

8. Die besondere Rolle Italiens

Italien war von der Katastrophe sowohl durch eigene Staatsangehörige unter den Opfern als auch durch die medizinische Versorgung Verletzter unmittelbar betroffen. Italienische Behörden und medizinische Einrichtungen unterstützten die Schweiz bei der Bewältigung des Unglücks. Zwölf in Italien versicherte Verletzte waren zunächst in Schweizer Spitälern behandelt worden, bevor sie in italienische Kliniken verlegt wurden. Umgekehrt wurde ein in der Schweiz versicherter Verletzter in Italien behandelt.

Am 4. November 2026 beschloss der Bundesrat, ausnahmsweise auf die Rückerstattung von Behandlungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Franken zu verzichten. Der Entscheid steht im Zusammenhang mit einem italienischen Vorschlag, wonach beide Staaten gegenseitig auf entsprechende Rückerstattungen verzichten sollen. Der Bundesrat begründete seinen Beschluss auch mit der Solidarität, welche Italien der Schweiz unmittelbar nach der Katastrophe entgegengebracht hatte.

Eine Katastrophe mit langfristigen Folgen

Die Ereignisse von Crans-Montana haben zahlreiche Familien in der Schweiz und im Ausland schwer getroffen. Für die Überlebenden stehen medizinische Behandlung, Rehabilitation und die Bewältigung der körperlichen und seelischen Folgen im Vordergrund. Angehörige der Verstorbenen müssen mit einem unwiederbringlichen Verlust leben.

Neben der langfristigen Unterstützung der Betroffenen bleibt die vollständige Aufarbeitung der Katastrophe von zentraler Bedeutung. Die Ermittlungen sollen klären, welche Umstände zu dem verheerenden Brand führten, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden und wer gegebenenfalls Verantwortung trägt. Gleichzeitig stellt sich die übergeordnete Frage, welche Lehren aus dem Ereignis für den Brandschutz und die Sicherheit in öffentlich zugänglichen Lokalen gezogen werden müssen.

Weitere Berichterstattung: Polizei.news hat die Brandkatastrophe und ihre Folgen seit dem 1. Januar 2026 mit zahlreichen Meldungen begleitet. Dazu gehören Berichte über die Identifizierung der Verletzten, die Rettungseinsätze und die strafrechtlichen Ermittlungen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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