Ingenbohl SZ: Totalsanierung der Schwyzerstrasse
VON Polizei.news Redaktion Schweiz Schwyz Verkehr & Katastrophen
Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Peter Dettling, beantragt dem Kantonsrat, der Ausgabenbewilligung von 7.16 Mio. Franken für die Totalsanierung der Schwyzerstrasse in Ingenbohl zuzustimmen.
Die Schwyzerstrasse in Ingenbohl zwischen SBB-Viadukt und Gätzli-Kreisel ist in die Jahre gekommen. Insbesondere der aus den 60er-Jahren stammende Betonbelag ist in einem schlechten Zustand. Auch die kombinierten Rad-/Gehwege mit den zahlreichen Zufahrten und Abzweigern stellen ein latentes Sicherheitsrisiko dar. Die von gut 16 000 Fahrzeugen pro Tag stark befahrene Strasse soll deshalb total saniert werden.
Verbesserungen in allen Bereichen
Mit der Sanierung wird der heutige Strassenquerschnitt neu aufgeteilt. Zusätzlich zu zwei Fahrbahnstreifen von je 3.25 Metern Breite werden in beide Fahrtrichtungen Radstreifen mit einer Breite von 1.25 Metern und Trottoirs mit einer Breite von mindestens zwei Metern geführt. Zwischen den beiden Fahrspuren erleichtert ein 2.50 Meter breiter Mehrzweckstreifen das Abbiegen. Diese Neuordnung mit einer klaren Trennung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer verspricht eine gegenüber der heutigen Lösung mit kombinierten Rad-/Gehwegen erhöhte Verkehrssicherheit insbesondere für den Langsamverkehr. Als Teil der Sanierung werden auch die bestehenden Bushaltestellen behindertengerecht ausgeführt, das Entwässerungskonzept umweltgerecht erneuert, die Eindeckung des Chlosterbachs neu erstellt und die Strassenbeleuchtung mit aktueller LED-Technik ausgestattet.
An den Gesamtkosten von 7.16 Mio. Franken wird sich der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogramms voraussichtlich mit einem Pauschalbetrag von 1.09 Mio. Franken beteiligen. Die Gemeinde Ingenbohl zahlt für die Mitbenützung der Meteorwasserleitung pauschal 39 000 Franken. Damit verbleibt dem Kanton ein Nettobetrag von 6.03 Mio. Franken.
Baubeginn 2024
Stimmt der Kantonsrat der beantragten Ausgabenbewilligung von 7.16 Mio. Franken zu, kann voraussichtlich im Frühjahr 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Schwyzerstrasse bleibt während der gesamten Bauzeit zweispurig befahrbar. Auch die Verbindungen zu den einmündenden Strassen und zu den angrenzenden Grundstücken bleiben gewährleistet. Die gesamte Bauzeit inklusive dem abschliessenden Einbau des Deckbelages wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Quelle: Kanton Schwyz
Titelbild: Symbolbild © Google Maps