Liechtenstein

Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, darf nicht in Gewässer gelangen

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton Thurgau informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, warum das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten ist, was beim Kauf zu beachten ist und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann oder will.

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Überhitzte Autos als Todesfalle für Hunde

Nach der kühleren Wetterphase steigt das Thermometer in den nächsten Tagen wieder auf über 20 °C. Die Stiftung TBB Schweiz ruft dazu auf, weder Tiere noch Menschen selbst bei milden Aussentemperaturen und Sonnenschein im Auto zu lassen – auch nicht für kurze Zeit.

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