Schwyz SZ: Erste Lichtsignalanlage wird velofreundlich – Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt
Die erste Lichtsignalanlage im Kanton Schwyz wird velofreundlich umgerüstet: Rechtsabbiegen bei Rot, Dauergrün geradeaus
Am 1. Januar 2021 traten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern sollen.
Seither dürfen Velo- und Mofafahrer bei Rot nach rechts abbiegen, wenn dies mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist. Dabei muss auf Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, denn diese haben weiterhin Vortritt. Ist an einer Lichtsignalanlage nichts signalisiert, gilt das Rotlicht auch für Velos und Mofas.
Überprüfung der Lichtsignalanlagen durch das Tiefbauamt
Im Kanton Schwyz gibt es etwas mehr als ein Dutzend Lichtsignalanlagen. Das Tiefbauamt hat überprüft, an welchen Knoten das Rechtsabbiegen bei Rot gestattet werden kann. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde auch untersucht, ob das Geradeausfahren bei Rot mittels einer Veloampel mit Dauergrün zugelassen werden kann. Nur bei Anlagen, bei denen alle Sicherheitskriterien erfüllt sind, wird die Signalisation angepasst. Die Prüfung hat ergeben, dass im Kanton Schwyz an vier Anlagen Massnahmen ergriffen werden können, damit die Velofahrer eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage schneller überqueren können.
Lichtsignalanlage First als erste umgerüstet
Als erster Verkehrsknoten im Kanton Schwyz wird am Dienstag, 6. Mai, die Lichtsignalanlage im Gebiet First umgerüstet. Die Velofahrer in Fahrtrichtung Schindellegi erhalten eine Veloampel mit Dauergrün und können künftig ungehindert bergwärts fahren. Für die Fahrbeziehung in die Firststrasse wird das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende durch eine entsprechende Signalisation zugelassen. Die Anpassung der Lichtsignalanlage dient in erster Linie der Förderung des Veloverkehrs, indem der Verkehrsfluss für diesen verbessert wird.
Quelle: Kanton Schwyz
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