Verkehr & Katastrophen

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Die Autobahnvignette 2023 ist ab Mittwoch obligatorisch

Ab dem 1. Februar darf auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen nur noch mit der Autobahnvignette 2023 gefahren werden. Lenkerinnen und Lenker auf der Autobahn, die ohne sichtbar angebrachte Vignette unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2023 an der Windschutzscheibe läuft morgen ab. Die Vignette 2022 ist noch bis einschliesslich Dienstag, 31. Januar 2023, gültig. Der neue Aufkleber 2023 ist ab Mittwoch, 1. Februar 2023, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch.

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Zentralschweizer Polizeikorps: Fasnacht - nur in fahrfähigem Zustand ans Steuer

Die Fasnacht steht in der Zentralschweiz vor der Tür. Dass an diversen Veranstaltungen auch Alkohol konsumiert wird, gehört schon fast dazu, denken Sie aber daran: „Wer trinkt, fährt nicht.“ Zahlreiche Veranstaltungen wie Fasnachtsumzüge, Maskenbälle, Guggenkonzerte, usw. werden an den kommenden Wochenenden sowie während den Haupttagen der Fasnacht ab dem Schmutzigen Donnerstag in der ganzen Zentralschweiz für gute Stimmung sorgen.

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